
Die virtuelle Hinrichtung - Kapitel aus "Wichtige Pressemitteilung" von GLÖCKEL
Die Nachricht über die Frankfurter Buchmesse entspricht einem durchschnittlichen Datenvolumen einer "normalen" Presseaussendung. Die gravierenden Unterschiede sind jedoch ersichtlich. Bei der ersten e-Mail des besagten Konzerns war niemandem in unserer Redaktion die Absender-Domain bekannt und in Anbetracht des gewaltigen Datenvolumens, habe ich als ersten Schritt überprüft, von wem die Post stammen könnte. Das allgemeine Erstaunen war doch beträchtlich, als sich herausstellte, daß ein Mega-Konzern hinter diesen Pressemitteilungen stand. Ein krasser Widerspruch zwischen der Qualität der Aussendungen und dessen Darstellung in der Öffentlichkeit. Aus Interesse habe ich dann eine der Nachrichten auf den PC geholt und da kam es auch schon zum Coitus Interruptus, der Download wurde wegen Zeitüberschreitung und dem hohen Datenvolumen abgebrochen. Das System stürzte ab und mußte neu hochgefahren werden. Sollte mir ja nicht passieren, aber wenn man täglich mit unterschiedlichen Rechnern arbeitet … Während beispielsweise die Presseaussendung vom 28.3. gleich 1.293.383 Byte (knapp 1,3 MB) umfaßte und als Attachements 5 Word Dokumente, 1 pdf-File und ein Photo beinhaltete, kam zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere, die über das monströse Ausmaß von 2.714.997 Byte (mehr als 2,7 MB) verfügte. Die Begründung für dieses Datenvolumen war ein einzelnes Photo, das wir uns als Poster in der Redaktion aufhängen hätten können. Zusätzlich war die Dateibezeichnung des Bildes mit einem Leerzeichen versehen.

Faksimile einer Presseaussendung mit etwas Datenanhang

Faksimile der Presseaussendung vom 9.5. Den Abschluß zu diesem Unternehmen soll dieses Beispiel mit sich bringen. Nicht nur, daß diesmal der Director Communication & PR als Absender auch eine fremde e-Mail-Anschrift in der Betreffzeile anführte, betrug das Datenvolumen wegen der drei mitgeschickten Bilder über 1,4 MB und letztlich sind Bilddateien wieder mit Bezeichnungen versehen, die einen Leer-Abstand beinhalten. Wenn diese durch einen Programmierer mit solch einer Dateibezeichnung übernommen werden würden, dann besteht keine Websicherheit bei der Ansicht durch die unterschiedliche Serverinterpretation, was mir auch die Mitarbeiter der Technikabteilung der Schlund & Partner AG bestätigten.
Merke: Bildanhänge nur nach Vereinbarung oder Aufforderung übersenden; Auf jeden Fall empfiehlt es sich einen Link für den Download in der Presseaussendung anzuführen. Bildernamen sind bei Verwendung mehrerer Wörter mit Unterstrichen "_" anstatt von Leerzeichen zu versehen.
© - Copyright bei Walter Egon Glöckel 2006-2008
|